Helfen & Unterstützen Nachlassspenden

Nachlassspenden

Ihr Vermächtnis gestaltet unsere Zukunft

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für unser Annen-Hospiz Eisleben interessieren. Schon mit einem kleinen Beitrag können Sie dazu beitragen, dass wir auch in Zukunft für unsere Gäste und ihre Angehörigen da sein können.  Wir sind sehr dankbar für jede Spende, denn sie hilft uns, unseren Arbeitsort und Arbeitsplatz zu sichern. Dank Ihrer Unterstützung können wir unsere wichtige Arbeit fortsetzen und noch mehr Menschen in ihrer letzten Lebensphase begleiten. 

Warum benötigt unser Annen-Hospiz Eisleben überhaupt Spenden?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen pro Jahr leider nur 95 % der Kosten eines stationären Hospizes. Die übrigen 5 % muss unser Annen-Hospiz Eisleben jährlich durch Spenden selbst aufbringen.

Wie können Sie uns unterstützen?

Wenn Sie uns über Ihren Tod hinaus finanziell unterstützen möchten, können Sie das auf vielfältige Weise tun. Sie können unserem Annen-Hospiz Eisleben beispielsweise ein Vermächtnis in Form eines bestimmten Geldbetrags oder aber auch Antiquitäten, Schmuck oder ähnliches hinterlassen.

Wenn Sie unser Hospiz in Ihrem Testament berücksichtigen, dann hinterlassen Sie nicht nur eine bleibende Erinnerung und Spuren in der Welt, sondern Sie schenken unseren Hospizgästen und deren Angehörigen auch Hoffnung und Geborgenheit in einer Zeit, die für diese von Unsicherheit und Angst geprägt ist.

Dafür ist es aber unbedingt erforderlich, eine etwaige Zuwendung, die Sie uns über Ihren Tod hinaus zukommen lassen möchten, in Ihrem Testament festzuhalten. Mit einem Testament können Sie ganz nach Ihren eigenen Wünschen bestimmen, wem Sie etwas hinterlassen möchten. So können Sie sicher sein, dass alles so geschieht, wie Sie es sich wünschen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die in vielen Fällen leider nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht. Wenn es keine Angehörigen gibt, erbt ohne Testament automatisch der Staat.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen zum Thema an uns wenden. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei allen Fragen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Franziska Frensel Mitarbeiterin Fundraising

Mobil 0176 625 820 75 franziska.frensel@ediacon.de

Auf einen Blick: Die wichtigsten Informationen zum Thema „Nachlassspende“

 

Der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe

Oftmals werden die Begriffe „Vermächtnis und Erbe“ umgangssprachlich synonym verwendet. Das ist juristisch betrachtet allerdings falsch.

Vermächtnis:

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unser Annen-Hospiz in Eisleben in Ihrem Testament berücksichtigen. Dies sollte in Form eines Vermächtnisses erfolgen, denn dann erfolgt die Übertragung von Vermögenswerten an unser Annen-Hospiz Eisleben. Dabei kann es sich beispielsweise um einen von Ihnen festgelegten Geldbetrag, einen Kunstgegenstand, ein Schmuckstück oder eine Immobilie handeln. Wichtig ist: Unser Annen-Hospiz Eisleben wird als Vermächtnisnehmer nicht Erbe, sondern erlangt lediglich einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Herausgabe oder Übertragung des ihm vom Erblasser vermachten Gegenstandes oder Vermögenswertes.

Erbe:

Wenn Sie unser Hospiz in Ihrem Testament als „Erben“ benennen, bestimmen Sie dieses zu Ihrem sogenannten „Rechtsnachfolger“. Als Rechtsnachfolger wäre unser Hospiz nach Ihrem Tod für alle Ihre Rechte aber auch Pflichten verantwortlich. Das bedeutet, dass alle Vermögenswerte, aber auch alle Verbindlichkeiten beispielsweise Schulden auf unser Hospiz übergehen. Da mit einem Erbe oftmals auch Rechtsstreitigkeiten (z. B. durch Schulden) und viele administrative Aufgaben verbunden sind, wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedenken, aber nicht als Erben einsetzen würden.

 

Benötigen Sie ein Testament, um unserem Annen-Hospiz Eisleben etwas vermachen zu können?

Ja, wenn Sie uns etwas hinterlassen möchten, ist ein Testament zwingend erforderlich. Denn nur mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, ob und wie viel Sie unserem Annen-Hospiz Eisleben vermachen wollen. Wenn Sie kein Testament verfassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein bzw., wenn es keine Angehörigen gibt, erbt ohne ein Testament automatisch der Staat.  

Was gibt es beim Verfassen eines Testamentes formal zu beachten?

Sie können Ihr Testament ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen verfassen. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können es eigenhändig schreiben (privatschriftliches Testament) oder von einem Notar aufsetzen lassen (öffentliches Testament). Bitte denken Sie daran, Ihr Testament mit Ort und Datum zu versehen und eigenhändig mit vollem Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Testamente, die mit dem Computer oder einer Schreibmaschine geschrieben wurden, sowie Testamente, die nicht von Ihnen unterschrieben sind, leider ungültig sind.

Wenn Sie bereits über ein Testament verfügen, dies aber dann erneuern möchten, empfehlen wir Ihnen, das veraltete Testament durch die neuere Version zu ersetzen und die veraltetet Version zu vernichten.

Was genau muss in Ihrem im Testament stehen, wenn Sie dem Annen-Hospiz Eisleben etwas vermachen möchten?

Wir haben für Sie einen Beispieltext vorbereitet, den Sie gern für Ihr Testament nutzen können.

Vermächtnis:

Ergänzend zu meinem Testament verfüge ich, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, dass die Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH (Kühnauer Straße 40, 06846 Dessau-Roßlau) nach meinem Tod xy € oder bspw. Sachwerte wie Antiquitäten, Schmuck, Wertpapiere oder Immobilien (-> hier dann die genaue Auflistung, um welche es sich konkret handelt) erhalten soll.

Dieses Vermächtnis ist aus meinem Erbe der Anhaltischen Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH zu übertragen.

Ort, Datum, Unterschrift

 

Kontoverbindung: 

Spendenkonto Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH

Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg
IBAN: DE47 3702 0500 0001 4894 00

BIC: BFSWDE33XXX

Verwendungszweck: Vermächtnis (Name des Testamentsverfassers) 

Hinweise zur Aufbewahrung Ihres Testamentes

Die sicherste Aufbewahrungsmöglichkeit für Ihr Testament ist das Amtsgericht. Dort können Sie Ihr Testament in der sogenannten „besonderen amtlichen Verwahrung“ gegen eine geringe Gebühr aufbewahren lassen.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, das Testament zu Hause an einem sicheren Ort aufzubewahren, wenn Sie das möchten. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass es möglicherweise nicht möglich ist, Ihr Testament zu finden, wenn Sie es in einem Bankschließfach, Safe oder an einem anderen „geheimen Ort“ aufbewahren. Auch könnten den Erben die Zugangsdaten zum Öffnen fehlen.

Nach dem Tod des Erblassers ist jeder, der das Testament findet, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.

Sie wünschen sich Spenden statt Blumenschmuck bei der Trauerfeier?

Eine Möglichkeit unser Annen-Hospiz Eisleben mit einer Spende zu bedenken, besteht darin, festzuhalten, dass Sie keinen Blumenschmuck am Grab wünschen, sondern stattdessen eine Spende an unser Annen-Hospiz Eisleben erfolgen soll.  

Gern können Sie dazu den nachfolgenden Textvorschlag verwenden. Im Gegensatz zu einem Vermächtnis oder Testament ist dieser Text auch in gedruckter Form gültig. Sie müssen ihn nur ausdrucken und mit Vor- und Zunamen unterschreiben.   

Beispieltext:  

Vermächtnis anlässlich meiner Bestattung
Anlässlich meiner Bestattung bitte ich diejenigen, die mir am Grab eine Kranz- oder Blumenspende zugedacht haben, darauf zu verzichten. Es ist in meinem Sinn, wenn zu meinem Andenken eine Spende an die Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH überwiesen wird.

Kontoverbindung: 

Spendenkonto Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH

Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg
IBAN: DE47 3702 0500 0001 4894 00  

BIC: BFSWDE33XXX  

Verwendungszweck: Vermächtnis (Name des Verfassers)  

 

Wir empfehlen Ihnen, den Text zusammen mit Ihren Unterlagen wie Testament, Patientenverfügung oder anderen persönlichen Dokumenten aufzubewahren, damit alles sicher und geordnet ist. So haben die Erben die Möglichkeit, die Trauergäste auf Ihren Wunsch hinzuweisen.

Selbstverständlich  stellt unser Annen-Hospiz Eisleben den Spendern auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. Gerne händigen wir auf Anfrage auch eine Liste mit allen Spendern an die Angehörigen aus.  

 

Broschüre Erben und Vererben

Weitere interessante Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ gibt die nachfolgende Broschüre des Bundesministerium der Justiz.

Broschüre Erben und Vererben

Wie können Sie unser Annen-Hospiz Eisleben noch weiter unterstützen?

Neben Geldspenden freuen wir uns auch immer über Ihr ehrenamtliches Engagement bspw. durch Mitarbeit im Förderkreis oder im ehrenamtlichen Hospizdienst.